Schimmel in der Wohnung ist nicht nur unschön, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche Probleme wie Allergien, Atemwegserkrankungen oder Reizungen verursachen. Die Hauptursache für Schimmelbildung ist meist zu viel Feuchtigkeit in den Wohnräumen, die durch falsches Lüften oder Heizen entsteht. Um Schimmel vorzubeugen, ist es wichtig, regelmäßig richtig zu lüften – am besten mehrmals täglich stoßlüften – und die Räume ausreichend zu beheizen, damit sich keine Feuchtigkeit an kalten Wänden oder Ecken ansammelt. So bleibt das Raumklima gesund und die Gefahr von Schimmelbildung wird deutlich reduziert.
Der Hauptgrund dafür ist, dass kalte Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen kann als Warme. So ist es, dass dieselbe relative Luftfeuchtigkeit bei warmer Luft in Form von Wasserdampf vorhanden ist, aber bei Abkühlung zu Kondenswasser führt. Trifft nun diese warme Luft auf Kalte bzw. kondensiert nun diese hohe Luftfeuchtigkeit an sogenannten Wärmebrücken wie z.B. Fensternischen oder sehr kalten Außenwänden, kann es hier zur dauerhaften Feuchtigkeit an den Wänden führen, was in der Folge ein Nährboden für Schimmel sein kann. Praktisch kann man sich das gut anhand einer kalten (Wasser)Flasche vorstellen, die aus dem Kühlschrank genommen wird. Diese beschlägt, da sich warme Raumluft an ihr abkühlt und die vorhandene Luftfeuchtigkeit zu Kondenswasser wird. Dasselbe passiert beim Kochen, Duschen oder Baden.
Was können Sie tun, um Ihrerseits dem
Schimmel die Tür vor der Nase zuzuschlagen:
Mit Datum vom 10.04.2014 ist das Wohnungsaufsichtsgesetz in Kraft getreten. Nach §8, Absatz 1, Punkt 3 des Wohnungsaufsichtsgesetzes darf die Gemeinde nunmehr Wohnraum für unbewohnbar erklären, wenn […] erhebliche gesundheitliche Schäden für die Bewohner drohen. […].
Sollten Sie also Schimmel in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus feststellen, wenden Sie sich zunächst für eine qualifizierte fachliche Beratung an die Verbraucherzentrale NRW oder andere fachlich qualifizierte Schimmelexperten. Sollte der Berater oder die Beraterin der Verbraucherzentrale bzw. die Fachfirma dann feststellen, dass der Schimmelpilzbefall zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führen kann, besteht nach entsprechender Prüfung die Möglichkeit eine Unbewohnbarkeitsbescheinigung durch die Stadt ausstellen zu lassen.