Sie möchten bequem mit dem Auto auf Ihr Grundstück fahren oder eine Garage bzw. einen Stellplatz einrichten? Dann ist eine sichere Zufahrt über Bordstein oder Gehweg wichtig. Für die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt – auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt – benötigen Sie eine Genehmigung beim EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie das funktioniert.
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück eine Gehwegüberfahrt – auch Bordsteinabsenkung oder Grundstückszufahrt genannt – einrichten möchten, nutzen Sie bitte unser Antragsformular.
Nach Prüfung Ihres Antrags und in Abhängigkeit der Örtlichkeit erhalten Sie eine schriftliche Genehmigung mit den entsprechenden Auflagen. Mit dieser Erlaubnis können Sie die Arbeiten durch eine geeignete Fachfirma gemäß den Vorgaben des EUV Stadtbetriebs ausführen lassen. Bitte beachten Sie, dass diese Genehmigung unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren ist. Das Bauende ist für die notwendige Abnahme ebenfalls beim EUV Stadtbetrieb anzuzeigen.
Gebühren:
Antragstellung:
Die Einrichtung einer Gehwegüberfahrt oder Bordsteinabsenkung ist im § 18 in Verbindung mit § 14a des Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) geregelt.
So wissen Sie genau, welche Schritte nötig sind, um Ihre Zufahrt legal und sicher anzulegen.