Stadtgrün und Friedhofswesen

Für mehr Lebensqualität

Der Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen umfasst eine breite Palette von Aufgaben. Neben der Planung, dem Neubau und der regelmäßigen Pflege öffentlicher Grünanlagen ist er auch für den Betrieb und die Instandhaltung dieser Flächen zuständig. Dazu zählen nicht nur Parks und Grünflächen, sondern auch Spielplätze, Schulhöfe sowie Freizeit- und Erholungsanlagen. Außerdem gehört die Pflege von Fußgängerzonen und Verkehrsgrünflächen im gesamten Stadtgebiet zu seinen Aufgaben. So trägt der Bereich entscheidend zur Lebensqualität und zum Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger bei.

Stadtgrün

   

Aufgaben Stadtgrün 
   

  • Planung-, Neubau- und Unterhaltungsmaßnahmen sowie Betrieb öffentlicher Grünanlagen und deren Einrichtungen, wie Spielplätzen aller Altersgruppen, Schulen, sonstige Freizeit- und Erholungsanlagen, Fußgängerzonen, Verkehrsgrünflächen und Begrünungsmaßnahmen für andere Aufgabengruppen
  • Aufgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz
  • Überwachung und Erledigung der Aufgaben nach der Baumschutzsatzung für nicht-städtische und städtische Bäume, Verkehrssicherungspflicht
  • Forsten und Erholungswald / Verwaltung und technische Betriebsleitung der städtischen Waldungen
  • Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz in städtischen Grünanlagen
  • Gestattungsverträge für die Pflege der Baumscheiben oder Grünflächen durch Bürger*innen
     

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Friedhofswesen

   

Aufgaben Friedhofswesen 

   

  • Seit dem 01.01.2025 ist der EUV Stadtbetrieb Träger des Friedhofswesens
  • Pflege und Unterhaltung der städtischen Friedhöfe
  • Allgemeine Angelegenheiten der Friedhofsverwaltung
  • Erstellung von Gebührenbedarfsrechnungen und Satzungsänderungen für das Friedhofswesen
  • Aufgaben nach dem Kriegsgräbergesetz
  • Verwaltung des jüdischen Friedhofes und der Kriegsgräberanlagen im Stadtgebiet
  • Aufgaben des Bestattungswesens nach dem Landesbestattungsgesetz NRW
     

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