Gewässer

Gewässer

Für ein klimaresilientes Stadtklima


Im Sinne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) spielt der Schutz und die Pflege der Gewässer in unserer Stadt eine zentrale Rolle. Angesichts der Folgen des Klimawandels tragen sie wesentlich zur Klimaresilienz bei. Bei Starkregen können sie Wasser aufnehmen und so Überflutungen reduzieren. In Trockenperioden helfen sie außerdem, das Stadtklima zu stabilisieren. Hier erfahren Sie mehr.

So werden Bäche und Gewässer gepflegt

Die im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführten Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Gewässer in einem guten Zustand bleiben bzw. diesen überhaupt erst erlangen und ihre Funktion zur Wasserableitung sowie als Lebensraum für Tiere und Pflanzen erfüllen. Im Einzelnen gehören dazu:

 

  • das Entfernen von Sand, Schlamm und Hindernissen im Gewässer
  • das Mähen und Pflegen der Uferbereiche
  • das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern am Ufer
  • das Anpflanzen geeigneter Pflanzen am Ufer

     

Wer ist für die Gewässer zuständig?

Nach dem Landeswassergesetz NRW ist grundsätzlich die Gemeinde für die Gewässer in ihrem Gebiet verantwortlich. Diese Aufgabe wurde auf den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR übertragen, welcher hierdurch für die Gewässerunterhaltung zuständig ist. Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR hat die Unterhaltungspflicht für Teilbereiche wiederum auf folgenden sondergesetzlichen Wasserverband sowie Wasser- und Bodenverbände übertragen:

 

  • Wasser- und Bodenverband Dattelner Mühlenbach
  • Wasser- und Bodenverband Herdicksbach
  • Emschergenossenschaft

     

Die dadurch entstehenden Unterhaltungskosten werden der Gemeinde von den jeweiligen Verbänden in Rechnung gestellt.

Bauen und Anlagen an Gewässern

 

Unter Anlagen an Gewässern versteht man alle Bauwerke und Einrichtungen, die an oder in einem Gewässer gebaut werden, aber nicht dem Umgang mit dem Wasser selbst dienen, wie zum Beispiel:

 

  • Brücken und Stege
  • Zäune und Treppen
  • Durchlässe
  • Gebäude (auch genehmigungsfreie)
  • Aufschüttungen und Abgrabungen
  • Leitungen, die ein Gewässer kreuzen oder im Gewässerbereich liegen

     

Sollte Ihr Grundstück in der Nähe eines Gewässers liegen, prüfen Sie bitte vorab, ob solche Anlagen errichtet werden dürfen. Diese sind in der Regel genehmigungspflichtig, da sie den Wasserlauf oder das Gewässer beeinflussen können. Die wasserrechtliche Genehmigung ist bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen zu beantragen. Bitte stimmen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig mit der Behörde ab.

Gewässereinleitung von Regenwasser

Niederschlagswasser sollte möglichst ortsnah versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden. Bei der Versickerung und der ortsnahen Einleitung in ein Gewässer handelt es sich um eine Gewässerbenutzung, für die in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen. Bitte klären Sie vorab, ob und unter welchen Bedingungen eine Einleitung an Ihrem Grundstück möglich ist.

Hinweis: Je nach Menge und Verschmutzung des Regenwassers kann eine Vorbehandlung oder Rückhaltung notwendig sein.

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