Die Luftqualität beschreibt den Zustand der Luft, die wir atmen. Sie wird vor allem durch Schadstoffe wie Feinstaub, Stickoxide oder Ozon beeinflusst. Sie spielt eine zentrale Rolle für unsere Gesundheit sowie das Wohlbefinden von Tieren und Pflanzen. Eine gute Luftqualität ist wichtig für die Lebensqualität und ein entscheidender Faktor im Umwelt- und Klimaschutz. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Luft ist auch für zukünftige Generationen von Bedeutung, denn saubere Luft heute bedeutet Lebensqualität von morgen.
Wenn die Luft zu viele Schadstoffe enthält und gesetzliche Grenzwerte überschritten werden, muss laut § 47 des Bundesimmissionsschutzgesetzes ein Luftreinhalteplan erstellt werden. In Nordrhein-Westfalen sind dafür die Bezirksregierungen zuständig. Im Ruhrgebiet gibt es deshalb drei Teilpläne: West, Nord und Ost. Castrop-Rauxel gehört zum Teilplan Nord – gemeinsam mit Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten und Recklinghausen.
Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan Nord, beschreibt die aktuelle Luftbelastung, analysiert die Ursachen und schlägt Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vor. Über den Fortschritt dieser Maßnahmen wird jedes Jahr ein Bericht über das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) an die EU-Kommission übermittelt.
Grundlage für die Erstellung des Luftreinhalteplans sind Belastungskarten, die die örtliche Luftschadstoffbelastung – insbesondere durch den Straßenverkehr – sichtbar machen. Sie zeigen, wie stark die Luft in bestimmten Bereichen belastet ist und ermöglichen eine gezielte Planung von Maßnahmen. Für Castrop-Rauxel werden diese Karten vom LANUK erstellt. Erfasst werden dabei vor allem Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO₂) an stark befahrenen Straßen mit Randbebauung. Die Ergebnisse werden farblich dargestellt: Rot steht für hohe, Gelb für mittlere und Grün für geringe Belastung.
Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in das meist nur Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren dürfen, da diese eine vergleichsweise saubere Umweltbilanz aufweisen. Das Ziel ist, die Luftqualität zu verbessern und die Schadstoffbelastung zu verringern. Besonders betroffen sind ältere Autos, die keine Feinstaubplakette oder nur eine „rote Plakette“ besitzen und daher zu viele Schadstoffe ausstoßen.
Aufgrund von Immissionsgrenzwertüberschreitungen, die maßgeblich durch den Straßenverkehr verursacht werden, ist ein Maßnahmenpaket von 39 Maßnahmen für die Stadt Castrop-Rauxel zusammengestellt worden. Eine regionale (d. h. alle Städte betreffende) Maßnahme ist die Festlegung einer ruhrgebietsweiten Umweltzone. D. h. für Fahrzeuge die eine bestimmte Schadstoffmenge emittieren ist die Einfahrt in diese ausgeschilderten Umweltzonen verboten. In Castrop-Rauxel betrifft dies den Bereich südlich der Bahnlinie und westlich der B235 bzw. der Dortmunder Straße. Dabei sind folgende Termine zu beachten:
Ausnahmen von der Plakettenpflicht
Für einige Fahrzeuge gibt es Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht (Plakette). So sind beispielsweise Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sowie Oldtimer grundsätzlich ausgenommen. Außerdem können Befreiungen auf Antrag erteilt werden, etwa wenn eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist oder Fahrten für soziale und pflegerische Hilfsdienste sowie Quell- und Zielfahrten von Reisebussen anstehen. Diese Ausnahmegenehmigungen können beim Ordnungsamt beantragt werden. Eine ausführliche Liste finden Sie im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Nord.