Der EUV hat die Regelung zum 01.01.2022 angepasst: Wer Frischwasser zur GartenbewĂ€sserung nutzt, kann dieses auf Antrag von der berechneten Schmutzwassermenge abziehen â das nennt man âWasserschwundâ. Voraussetzung ist, dass Sie nach §âŻ2 der EntwĂ€sserungsgebĂŒhrensatzung nachweisen können, wie viel Wasser auf Ihrem GrundstĂŒck verbraucht und zurĂŒckgehalten wurde.
Wenn Sie Ihre SchmutzwassergebĂŒhren reduzieren möchten, muss die Menge des nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassers (z.âŻB. Regen- oder Brauchwasser) mit einem korrekt funktionierenden WasserzĂ€hler erfasst werden.
Folgendes ist zu beachten:
Bitte beachten Sie: Der Einbau, die Eichung und ein eventueller Austausch des WasserzĂ€hlers verursachen Kosten. PrĂŒfen Sie daher vorher, ob sich der Aufwand im Vergleich zur möglichen Ersparnis bei der SchmutzwassergebĂŒhr lohnt. Oft kann es auch kostengĂŒnstiger sein, Regenwasser fĂŒr die GartenbewĂ€sserung zu nutzen.
Wenn Sie einen WasserzĂ€hler fĂŒr Ihre GartenbewĂ€sserung einbauen, teilen Sie dies bitte schriftlich dem Ressort Grundbesitzabgaben des EUV Stadtbetriebs mit. So einfach gehtâs.
Hier herunterladen: GartenwasserzÀhler: ErklÀrung ZÀhlerstand
Bitte legen Sie die KonformitĂ€tserklĂ€rung des Herstellers fĂŒr Ihren WasserzĂ€hler bei. Damit der EUV prĂŒfen kann, ob Ihr GartenwasserzĂ€hler
korrekt eingebaut ist, machen Sie bitte einige Fotos und senden diese mit. Die Installation wird anschlieĂend stichprobenartig kontrolliert.
Hilfreich sind zum Beispiel Bilder von:
Infos per E-Mail schicken!
>> E-Mail senden
Die Unterlagen per Post zuschicken:
EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel
Ressort Grundbesitzabgaben
Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel
Der ZÀhlerstand ist nach der BewÀsserungssaison, also im Oktober jeden Jahres, schriftlich zu melden, zum Beispiel per E-Mail.
>> Formular hier downloaden
Der Nachweis ĂŒber Wasserschwundmengen kann auch anderweitig erfolgen. Weitere Informationen ergeben sich aus der gĂŒltigen EntwĂ€sserungsgebĂŒhrensatzung.