GartenwasserzÀhler

GartenwasserzÀhler

GebĂŒhrenvorteil bei Gartenwasser

Der EUV hat die Regelung zum 01.01.2022 angepasst: Wer Frischwasser zur GartenbewĂ€sserung nutzt, kann dieses auf Antrag von der berechneten Schmutzwassermenge abziehen – das nennt man „Wasserschwund“. Voraussetzung ist, dass Sie nach § 2 der EntwĂ€sserungsgebĂŒhrensatzung nachweisen können, wie viel Wasser auf Ihrem GrundstĂŒck verbraucht und zurĂŒckgehalten wurde.

WasserzÀhler: Pflichten, Einbau und Nutzung

Wenn Sie Ihre SchmutzwassergebĂŒhren reduzieren möchten, muss die Menge des nicht in die Kanalisation eingeleiteten Wassers (z. B. Regen- oder Brauchwasser) mit einem korrekt funktionierenden WasserzĂ€hler erfasst werden.

 

Folgendes ist zu beachten:

  • Der WasserzĂ€hler muss fest vor der Zapfstelle eingebaut und geeicht sein. Seit 2022 ist dies Pflicht.
  • GrundsĂ€tzlich ist jeder WasserzĂ€hler zulĂ€ssig, der ĂŒber eine KonformitĂ€tserklĂ€rung des Herstellers verfĂŒgt.
  • Der Einbau muss fachgerecht, zum Beispiel durch einen Installateur, erfolgen und erfolgt auf Ihre Kosten.
  • Alle sechs Jahre ist eine Eichung oder ein Austausch des WasserzĂ€hlers erforderlich.(MessEG, Mess- und EichVO)
  • Mit dem WasserzĂ€hler darf nur das verbrauchte Frischwasser erfasst werden, das nicht in die Kanalisation gelangt. Dazu gehören z. B. Gießwasser oder Wasser zum Ausgleich von Verdunstung in Gartenteichen. Die Nutzung fĂŒr FahrzeugwĂ€sche oder PoolbefĂŒllung ist nicht erlaubt.

 

Bitte beachten Sie: Der Einbau, die Eichung und ein eventueller Austausch des WasserzĂ€hlers verursachen Kosten. PrĂŒfen Sie daher vorher, ob sich der Aufwand im Vergleich zur möglichen Ersparnis bei der SchmutzwassergebĂŒhr lohnt. Oft kann es auch kostengĂŒnstiger sein, Regenwasser fĂŒr die GartenbewĂ€sserung zu nutzen.

Einbau des GartenwasserzÀhlers melden

Wenn Sie einen WasserzĂ€hler fĂŒr Ihre GartenbewĂ€sserung einbauen, teilen Sie dies bitte schriftlich dem Ressort Grundbesitzabgaben des EUV Stadtbetriebs mit. So einfach geht’s.

 

Formular ausfĂŒllen

Hier herunterladen: GartenwasserzĂ€hler: ErklĂ€rung ZĂ€hlerstand 

 

Anlagen, Fotos und Nachweise

Bitte legen Sie die KonformitĂ€tserklĂ€rung des Herstellers fĂŒr Ihren WasserzĂ€hler bei. Damit der EUV prĂŒfen kann, ob Ihr GartenwasserzĂ€hler 
korrekt eingebaut ist, machen Sie bitte einige Fotos und senden diese mit. Die Installation wird anschließend stichprobenartig kontrolliert. 
Hilfreich sind zum Beispiel Bilder von:
 

  • ZĂ€hlerstand und ZĂ€hlernummer
  • Einbauort
  • Eichung oder CE-Kennzeichen
  • Zapfstelle

 

Zusenden

Infos per E-Mail schicken!
>> E-Mail senden

 

Die Unterlagen per Post zuschicken: 
EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel
Ressort Grundbesitzabgaben
Westring 215, 44575 Castrop-Rauxel

 

Gartenwasser – ZĂ€hlerstand melden

 

Der ZÀhlerstand ist nach der BewÀsserungssaison, also im Oktober jeden Jahres, schriftlich zu melden, zum Beispiel per E-Mail.
>> Formular hier downloaden
 

  • FĂŒr die BerĂŒcksichtigung im Jahresbescheid muss der ZĂ€hlerstand bis Ende November gemeldet werden.
  • SpĂ€tere Meldungen sind noch bis zum 31. MĂ€rz des Folgejahres möglich.
  • VerspĂ€tete Meldungen können leider nicht berĂŒcksichtigt werden.

Hinweis

 

Der Nachweis ĂŒber Wasserschwundmengen kann auch anderweitig erfolgen. Weitere Informationen ergeben sich aus der gĂŒltigen EntwĂ€sserungsgebĂŒhrensatzung.

Kontakt

Haben Sie Fragen?

FĂŒr alle Anliegen rund um Abgaben und rechtliche Angelegenheiten sind wir gerne fĂŒr Sie da.

☎ 02305 9686 - 444

Hier erreichen Sie uns per E-Mail >>
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