Asbest

Asbest – ein gefährlicher Baustoff

Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlicher, feiner Mineralfasern. Aufgrund seiner hitze- und feuerbeständigen Eigenschaften wurde Asbest früher oft in Gebäuden verbaut. Heute wissen wir, dass das Einatmen von Asbestfasern schwere Krankheiten verursachen kann. Deshalb muss mit Asbest besonders vorsichtig und fachgerecht umgegangen werden.

Gesundheitsgefahren

Bei mechanischer Beanspruchung zerfallen asbesthaltige Materialien in viele feine Fasern. Diese Fasern können mit der Atemluft in die Lunge gelangen und lebensgefährliche Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen. Aufgrund dieser Gesundheitsrisiken wurde 1995 in Deutschland die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Asbestprodukten verboten.

Mit der Richtlinie 1999/77/EG hat die EU einen vollständigen Ausstieg aus der Asbestverwendung beschlossen. Mit der Entscheidung 2001/573/EG sind asbesthaltige Baustoffe als gefährlich eingestuft worden. Dies gilt auch für fest gebundenen Asbestzement. 

Häufige Fundorte im Alltag und Bauwesen

Asbest wurde wegen seiner hohen Hitze- und Chemikalienbeständigkeit sowie seiner einfachen Verarbeitbarkeit vor allem im Bauwesen eingesetzt. Im Hoch- und Tiefbau fand man Asbest besonders in Rohren, Fassaden- und Dachplatten. Aber auch in Alltagsgegenständen wie Blumenkästen, Speicherheizgeräten, Nachtspeicheröfen, Wäschetrocknern und Bügeleisen wurde Asbest verarbeitet.

 

Entsorgung asbesthaltiger Materialien

Für Arbeiten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die Vorschriften der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519. Um die Freisetzung der gesundheitsgefährdenden Fasern zu vermeiden sind bei Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung folgende Grundregeln zu beachten:
 

  • Arbeiten dürfen nur durch sachkundiges Personal ausgeführt werden.
  • Staubbildende oder materialabtragende Arbeiten, wie Schleifen, der Einsatz von Stahlbürsten oder Hochdruckreinigern sind verboten.
  • Asbesthaltige Materialien sind unter keinen Umständen zu brechen, zu zerkleinern und anderweitig zu beschädigen.
  • Arbeiten im Bereich Asbestentsorgung müssen dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt rechtzeitig bekannt gegeben werden.
  • Asbestabfälle sind gefährliche Abfälle für deren Beförderung und Entsorgung spezielle Bestimmungen gelten.
  • Die asbesthaltigen Abfälle sind in festverschließbaren und gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln, zu befördern und zu entsorgen. Um die Vermischung mit anderen Materialien zu vermeiden und damit die Menge an asbesthaltigen Materialien nicht zu vergrößern, sind diese getrennt zu halten.

Aufgrund technischer Möglichkeiten kann der Recyclinghof leider keine asbesthaltigen Materialien annehmen.

 

Weiterführende Links

Asbestentsorgung in Castrop-Rauxel


ECOSOIL Nord-West GmbH
Deininghauser Weg 81
Tel. +49 2305 9983070
ecosoil-umwelt.de

Wissen

Asbesthaltige Bauprodukte können bei unsachgemäßem Abriss die Gesundheit gefährden. Alle wichtigen Infos hier:

www.umweltbundesamt.de
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -medizin

BAuA schützt Arbeitnehmende durch Forschung zu Arbeitssicherheit und Gesundheit.

www.baua.de