Asbest bezeichnet eine Gruppe natürlicher, feiner Mineralfasern. Aufgrund seiner hitze- und feuerbeständigen Eigenschaften wurde Asbest früher oft in Gebäuden verbaut. Heute wissen wir, dass das Einatmen von Asbestfasern schwere Krankheiten verursachen kann. Deshalb muss mit Asbest besonders vorsichtig und fachgerecht umgegangen werden.
Bei mechanischer Beanspruchung zerfallen asbesthaltige Materialien in viele feine Fasern. Diese Fasern können mit der Atemluft in die Lunge gelangen und lebensgefährliche Erkrankungen wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen. Aufgrund dieser Gesundheitsrisiken wurde 1995 in Deutschland die Herstellung, Vermarktung und Verwendung von Asbestprodukten verboten.
Mit der Richtlinie 1999/77/EG hat die EU einen vollständigen Ausstieg aus der Asbestverwendung beschlossen. Mit der Entscheidung 2001/573/EG sind asbesthaltige Baustoffe als gefährlich eingestuft worden. Dies gilt auch für fest gebundenen Asbestzement.
Asbest wurde wegen seiner hohen Hitze- und Chemikalienbeständigkeit sowie seiner einfachen Verarbeitbarkeit vor allem im Bauwesen eingesetzt. Im Hoch- und Tiefbau fand man Asbest besonders in Rohren, Fassaden- und Dachplatten. Aber auch in Alltagsgegenständen wie Blumenkästen, Speicherheizgeräten, Nachtspeicheröfen, Wäschetrocknern und Bügeleisen wurde Asbest verarbeitet.
Für Arbeiten im Rahmen von Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die Vorschriften der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519. Um die Freisetzung der gesundheitsgefährdenden Fasern zu vermeiden sind bei Tätigkeiten im Bereich der Asbestentsorgung folgende Grundregeln zu beachten:
Aufgrund technischer Möglichkeiten kann der Recyclinghof leider keine asbesthaltigen Materialien annehmen.