Straßenreinigung & Winterdienst

Straßenreinigung

Wir halten Castrop-Rauxel sauber 

Sichere, saubere und gut befahrbare Straßen – dafür sorgt der EUV Stadtbetrieb das ganze Jahr über. Ob im Sommer beim Kehren von Schmutz, im Herbst beim Entfernen von Laub oder im Winter beim Schneeräumen und Streuen: Der EUV kümmert sich darum, dass Sie entspannt und sicher an Ihr Ziel kommen – alles, damit unsere Stadt sauber und lebenswert bleibt.

Straßenreinigung 

Unser Team der Straßenreinigung sorgt werktags und bei Veranstaltungen dafür, dass Castrop-Rauxel sauber und gepflegt bleibt. Tausende Kilometer öffentliche Straßen, Gehwege, Plätze und Fußgängerzonen werden von Schmutz, Abfällen und Laub befreit. Auch die vielen Gullys halten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter frei von Laub und Kleinmüll, damit Regenwasser ungehindert abfließen kann. Welche Straßen und Plätze wie oft gereinigt werden, regelt die Straßenreinigungssatzung. 


Castrop-Rauxel verfügt zudem über zahlreiche öffentliche Straßenpapierkörbe – zum Beispiel an Haltestellen oder in Parks. Jährlich fallen hier Tonnen von Abfall an, die regelmäßig durch den EUV Stadtbetrieb geleert werden. Außerdem reparieren oder ersetzt der EUV Papierkörbe, damit sie stets funktionstüchtig bleiben.


Wichtiger Hinweis: Während des Winterdienstes, an Feiertagen oder bei außergewöhnlichen Ereignissen kann die reguläre Straßenreinigung ausfallen oder verschoben werden. Auch durch höhere Gewalt kann es zu Unterbrechungen oder Verschiebungen kommen. Im aktuellen Straßenreinigungsverzeichnis sowie im Anhang des Abfallkalenders erfahren Sie, wann die Großkehrmaschine Ihre Straße reinigt. Die Reinigung durch Kleinkehrmaschinen ist darin nicht gesondert aufgeführt.


Zum aktuellen Abfallkalender

Winterdienst und Streupflicht

Der Winter hat seine schönen Seiten – verschneite Landschaften, glitzernde Bäume und gemütliche Spaziergänge. Gleichzeitig bringt die kalte Jahreszeit aber auch Herausforderungen mit sich: Glatteis, Schnee, Nässe und Matsch können Straßen und Gehwege gefährlich machen. Damit Sie sicher unterwegs sind, kümmert sich das Team vom Winterdienst um die Räumung und Streuung von öffentlichen Straßen, Radwegen, Fußgängerüberwegen, Haltestellen sowie ausgewählten Plätzen und Fußgängerzonen.

 

Wichtiger Hinweis: 
Auch als Anwohner:in können Sie helfen: Schneeschieber und Streumaterial bereitzuhalten schützt besonders ältere Menschen und alle, die in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Jede kleine Hilfe trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden.

Grundsätzlich gilt: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind die Anlieger:innen verantwortlich. Dazu zählen Grundstückseigentümer:innen, Hausverwaltungen sowie private oder gewerbliche Mieter:innen und Pächter:innen, wenn die Aufgabe auf sie übertragen wurde.

 

 

Da das Wetter nicht immer vorhersehbar ist, muss der Winterdienst flexibel auf die jeweiligen Bedingungen reagieren. Anders als die regelmäßige Straßenreinigung wird das Räumen und Streuen von Straßen und Gehwegen situationsabhängig durchgeführt.

Unser Winterdienst arbeitet nach Prioritäten:

  1. Zuerst werden Hauptstraßen, Straßen mit öffentlichem Nahverkehr und die Gehwege in der Innenstadt geräumt.
  2. Danach folgen alle weiteren Straßen im Stadtgebiet.

 

Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihre Straße nicht sofort geräumt ist – Geduld und umsichtiges Verhalten auf glatten Wegen tragen zu Ihrer Sicherheit bei. Passen Sie Ihre Fahrweise den Straßenverhältnissen an und helfen Sie, wo Sie können – so kommen wir alle sicher durch den Winter.

Räum- und Streupflichten einfach erklärt!

 

Wir kümmern uns um den Winterdienst auf Fahrbahnen, Radwegen und Fußgängerüberwegen sowie an Haltestellen, auf ausgewählten Plätzen und in Fußgängerzonen. Wichtig zu wissen: Die Verantwortung für den Winterdienst auf Gehwegen liegt bei den Anlieger:innen.

Wem obliegt die Räum- und Streupflicht?

Alle Straßen und Gehwege in Castrop-Rauxel werden in neun Reinigungsklassen eingeteilt. Jede einzelne Klasse beschreibt, wer für die Reinigung und Winterwartung der Straße aber auch der Gehwege zuständig ist.

Die Reinigungsklassen können Sie der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren sowie dem Abfallkalender entnehmen. So kann, je nach der eingeteilten Reinigungsklasse, die Räumung oder Streuung komplett vom EUV durchgeführt werden, diese Aufgaben kann zwischen dem EUV und Ihnen aufgeteilt oder aber auch gänzlich Ihnen übertragen worden sein.

Welchen Teil der Straße muss ich als Anlieger räumen?

Wenn beide Straßenseiten bebaut sind, muss jeder Grundstückseigentümer bzw. Anlieger bis zur Straßenmitte räumen und streuen. Ist nur auf einer Straßenseite ein reinigungspflichtiger Anlieger vorhanden, erstreckt sich die Reinigungpflicht auf die gesamte Straßenfläche.

Wie sollte die Gehwegräumung erfolgen?

Wenn ein Gehweg vorhanden ist, muss für die Fußgänger ein geräumter Bereich von ca. 1,50 m Breite zur Verfügung gestellt werden. Sollte in Ihrer Straße, häufig in verkehrsberuhigten Bereichen vorzufinden, ein abgesetzter Gehweg (auf Mischfläche) nicht vorhanden sein, sind vom Fahrbahnrand aus ca.1,50 m freizuhalten. Bitte fegen/räumen Sie den zu entfernenden Schnee nicht auf die Fahrbahn, sondern sammeln diesen so, das keine Gefährung für Fußgänger und den fliessenden Verkehr entsteht.

Bitte beachten Sie, dass auch Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) oder der Schulbusse bei Schneefall geräumt und bei Eisglätte gestreut werden müssen. Damit soll gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestellen ermöglicht werden.

Wann muss ich als Anlieger meiner Räum- und Streupflicht nachkommen?

Als Anlieger müssen Sie in der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr den gefallenen Schnee und die evtl. entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beseitigen. Schnee bzw. Glätte, die nach 20:00 Uhr gefallen/entstanden sind, sind werktags bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Fußgänger sowie weitere Verkehrsteilnehmer sollten durch den von Ihnen geräumten Schnee nicht gefährdet bzw. behindert werden.

Welche Mittel dürfen bei der Streuung eingesetzt werden?

Als Streugut können Sie Split, Granulat und Sand verwenden. Die Verwendung von Auftausalzen oder sonstigen auftauenden Stoffen ist grundsätzlich verboten. Nur bei folgenden Ausnahmen ist deren Nutzung gestattet: In besonderen witterungsbedingten Ausnahmefällen beispielsweise bei Eisregen oder Blitzeis, in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist. Desweiteren an gefährlichen Stellen auf Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten.

Wo kann ich Streumittel erhalten?

Split, Granulat und Sand können Sie im Baustoffhandel oder in den ansässigen Baumärkten käuflich erwerben.

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme?

Sind Sie Ihrer Reinigungs- bzw. Winterdienstpflicht nicht nachgekommen und eine Person kommt zu schaden, könnte die/der Verletzte/r Sie zivilrechtlich schadensersatzpflichtig machen. Zudem könnte Ihnen aber auch von der Gemeinde ein Bußgeld verhängt werden.

Gibt es Ausnahmen bei der Räum- und Streupflicht?

Unabhängig davon, ob Sie aufgrund eines Urlaubs, einer Krankheit, eines frühem Dienstbeginns, Gebrechlichkeit oder anderen Gründen abwesend sind, werden Sie nicht von der Streu- und Räumpflicht entbunden. In diesen Fällen müssen Sie für eine Vertretung bzw. einen Unternehmer mit Ihren Pflichten betrauen. Dabei sollten Sie dieses jeweils dokumentieren.

Welche Pflichten haben Mieter bezüglich der Räum- und Streupflicht?

Ihrem Mietvertrag können Sie entnehmen, ob der Vermieter die Streu- und Räumpflicht auf Sie als Mieter übertragen hat. Ist dies aufgrund des Mietvertrages auf Sie übergegangen, obliegen Ihnen die gleichen Pflichten wie allen Anliegern.

Kontakt

Infos & Fragen zur Straßenreinigung?

Die Einsatzleitung beantwortet 
gern Ihr Anliegen unter:
02305 9686 - 666

    

Hier erreichen Sie uns per E-Mail>>
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