Baumschutz

Baumschutz

Baumschutz in Castrop-Rauxel

Bäume sind ein wichtiger Teil unseres Stadtbildes und tragen wesentlich zur Umwelt und zur Lebensqualität bei. Deshalb ist es besonders wichtig, den vorhandenen Baumbestand im Stadtgebiet zu erhalten und nachhaltig zu sichern. Dennoch kann es manchmal notwendig sein, einzelne Bäume oder Hecken zu fällen oder stark zurückzuschneiden. In solchen Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Geschützte Bäume dürfen nur mit Genehmigung gefällt werden, während bestimmte Baumarten und kleinere Grundstücke von den Regeln ausgenommen sind. So soll der Erhalt der Bäume gesichert werden, ohne notwendige Arbeiten zu verhindern.

Fällung oder Rückschnitt

Wenn eine Fällung von Bäumen oder Hecken notwendig wird, zum Beispiel wegen Baumaßnahmen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.

 

Welche Bäume sind geschützt?

  • Alle Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 cm (gemessen in 1 m Höhe).
  • Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Umfang von 40 cm hat.
  • Geschützte Bäume dürfen nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

 

Nicht geschützt sind:

  • Obstbäume (außer Esskastanie, Walnuss und Birne), Birken und Pappeln.
  • Bäume, deren Stamm weniger als 4 m von der Außenwand eines bestehenden Wohngebäudes entfernt steht, sofern sie nicht in einem Bebauungsplan als zu erhalten festgelegt sind.
  • Bäume auf Grundstücken, die weniger als 400 qm groß sind, sofern sie nicht in einem Bebauungsplan als zu erhalten festgelegt sind.
    (Maßgeblich ist die tatsächlich zusammenhängende Grundstücksfläche, nicht die Größe des Flurstückes.)
Kosten

Zwischen 12,50 EUR und 50 EUR je nach Anzahl der Bäume und ob der Bescheid positiv oder negativ ausfällt.

Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen
  • Der Antragsteller muss Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Baumes sein.
  • Für Fällungen oder Rückschnitte, die die Kronenform des Baumes verändern, ist ein Antrag erforderlich.
  • Der Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden oder mit dem bereitgestellten Formularvordruck.
  • Dem Antrag sollten beigefügt werden:
    • Ein Lageplan des Grundstücks
    • aussagekräftige Fotos des betroffenen Baumes
  • Das Formular muss unterschrieben an den Bereich Stadtgrün- und Friedhofswesen gesendet werden.
Antrag auf Fäll- und Rückschnittgenehmigung

Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es per Post. Sie können es hier herunterladen.

 

Zum Antrag

Kontaktformular

Download

Baumschutzsatzung

Die folgende Satzung enthält alle rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Bäumen.

 

>> Baumschutzsatzung
Karten

Geoportal

Im Geoportal der Stadt Castrop-Rauxel können Sie Karten, Lagepläne und weitere Informationen zu Grundstücken und Baumaßnahmen einsehen.

 

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