Abwassergebühren

Ihr Beitrag für eine funktionierende Abwasserentsorgung


Damit unsere Stadt sauber bleibt und das Abwasser zuverlässig entsorgt wird, erheben wir eine Abwassergebühr. Sie trägt dazu bei, Schmutz- und Regenwasser sicher zu reinigen und eine funktionierende Abwasserinfrastruktur aufrechtzuerhalten. Die Gebühr wird fair berechnet – nach zwei Kriterien, die die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage widerspiegeln: Verbrauch und Grundstücksgröße. So zahlen Sie nur für das, was tatsächlich anfällt. Mehr Informationen zur Berechnung Ihrer Abwassergebühr sowie praktische Hinweise finden Sie auf dieser Seite.

Schmutzwasser

Die Gebühr für Schmutzwasser richtet sich nach der Menge an Abwasser, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Als Grundlage wird der Frischwasserverbrauch des Vorjahres genutzt. Die Berechnungseinheit ist 1 Kubikmeter (m³) Abwasser.

 

Regenwasser

Die Gebühr für die Beseitigung von Regenwasser (Niederschlagswasser) richtet sich nach der Fläche Ihres Grundstücks, die überbaut oder befestigt ist – zum Beispiel Haus, Garage, Terrasse oder gepflasterte Wege. Die Fläche wird auf volle Quadratmeter abgerundet. Früher wurden diese Flächen oft nur nach Angaben der Eigentümer oder anhand von Schätzungen berechnet. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die tatsächlichen Flächen dabei manchmal deutlich abweichen können. Um die Gebühren gerecht und nachvollziehbar zu gestalten, wurden die Grundstücksflächen vor drei Jahren überprüft. Die damals erhobenen Daten fließen seitdem in die Berechnung Ihrer Abwassergebühren ein.

 

Berechnung der Gebühren für Regenwasser

 

Um Ihre Abwassergebühren angemessen zu berechnen, unterscheiden wir, wie das Regenwasser von Ihrem Grundstück in die städtische Abwasseranlage gelangt. Flächen, die nur zu 50 % angerechnet werden, kosten Sie also nur die Hälfte der normalen Gebühr.
 

>> Zu 50 % berücksichtigt

  • Begrünte Dächer (z. B. Grasdächer), von denen Regenwasser teilweise in die Kanalisation fließt.
  • Flächen, deren Regenwasser in eine Zisterne oder Versickerungsanlage gelangt, z. B. zur Nutzung im Garten oder Haushalt, wenn ein Überlauf in die Kanalisation vorhanden ist und die Anlage pro Quadratmeter Fläche mindestens 35 Liter Wasser speichern kann.
     

>> Zu 100 % berücksichtigt

  • Überbaute Flächen, z. B. Häuser, Garagen oder Anbauten, deren Regenwasser direkt in die städtische Abwasseranlage abfließt.
  • Befestigte Flächen wie gepflasterte oder asphaltierte Höfe, Wege oder Einfahrten, von denen das Regenwasser ebenfalls in die Kanalisation fließt.
     

>> Nicht berücksichtigt

  • Flächen mit Kies, Sand, Schotterrasen oder Rasengittersteinen lassen das Regenwasser auf dem Grundstück versickern und leiten es nicht direkt in die Kanalisation.

Flächenänderungen am Grundstück melden

 

Änderungen an Ihrem Grundstück können Auswirkungen auf Ihre Abwassergebühren haben. Bitte teilen Sie uns solche Änderungen schriftlich mit. Den Erhebungsbogen erhalten Sie in der Regel automatisch, etwa bei Neubauten oder Erweiterungen. Eine Mitteilung ist insbesondere erforderlich bei:

 

  • Veränderungen befestigter Flächen wie Terrassen, Garagen, Höfen oder Pflasterungen
  • Eigentümerwechsel
  • Neubauten oder Erweiterungen (Erhebungsbogen wird meist automatisch zugesandt)

 

>> So melden Sie Änderungen

Füllen Sie dafür das Formular „Erhebungsbogen“ aus und tragen Sie kurz ein, welche Flächen neu befestigt oder entsiegelt wurden und wie das Regenwasser jetzt versickert oder in die Kanalisation abfließt. Senden Sie den ausgefüllten Bogen anschließend an den EUV Stadtbetrieb. Diese Angaben helfen uns, Ihre Abwassergebühren korrekt und nachvollziehbar zu berechnen. Wenn Sie unsicher sind, welche Angaben nötig sind oder welches Formular Sie verwenden sollen, kontaktieren Sie uns gerne – wir helfen Ihnen weiter.

 

Entsiegelung von Flächen: Vorschriften und Hinweise

Entsiegelung bedeutet, dass befestigte Flächen wie Pflaster, Asphalt oder Terrassen wieder durchlässig gemacht werden. So kann Regenwasser besser in den Boden versickern, die Kanalisation wird entlastet und das Grundwasser wird aufgefüllt. Außerdem kann dies die Gebühren für Regenwasser reduzieren. Für die Entsiegelung gibt es besondere Regelungen, die von der Größe der Fläche abhängen:

 

50 bis 300 m²: 
Vorab ist eine Anzeige zur Versickerung von nicht schädlich verunreinigtem Regenwasser erforderlich.
 

Mehr als 300 m²: 
Die Maßnahme ist genehmigungspflichtig. Der Antrag wird über den EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel gestellt, die Genehmigung erteilt der Kreis Recklinghausen als Untere Wasserbehörde.

 

Fragen? 
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Fläche angezeigt oder genehmigt werden muss, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kanalanschlussbeiträge

Ein Kanalanschlussbeitrag ist eine einmalige Gebühr, die erhoben wird, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen wird oder eine Erweiterung der Anlage notwendig ist. Mit diesem Beitrag deckt der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel die Kosten für Bau und Ausbau der Abwasserleitungen und die Vorteile, die durch die Nutzung der öffentlichen Abwasseranlage entstehen. Wer angeschlossen wird, erhält rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen.

 

Mehr Informationen zur Höhe und Berechnung finden Sie unter >> Satzungen.

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Satzungen

Abwassergebühren

Mehr Infos zu Höhe und Berechnung. 

>> Entwässerungssatzung

Erhebungsbogen

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