Einweg-E-Zigaretten - Elektroschrott richtig entsorgen

Rückgabe & Entsorgung
Einweg-E-Zigaretten

Einweg-E-Zigaretten gelten als Elektroschrott und dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) können Altgeräte wie Einweg-E-Zigaretten seit April 2025 kostenlos im Handel zurückgegeben werden. Dazu verpflichtet sind insbesondere größere Elektrofachmärkte sowie Supermärkte mit entsprechender Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte (jeweils über 400 m²). Die Rücknahme erfolgt auch ohne den gleichzeitigen Kauf eines Neugeräts. Kleinere Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellen sind derzeit noch nicht zur Rücknahme verpflichtet.

 

Abgabemöglichkeit am Wertstoffhof eingeschränkt

Bitte beachten Sie, dass Einweg-E-Zigaretten am Wertstoffhof am Deininghauser Weg 103 nicht angenommen werden. Alternativ steht Ihnen eine gesonderte Abgabemöglichkeit am Verwaltungsgebäude am Westring 215 zur Verfügung. Dort berät Sie die Abfallberatung gerne zur fachgerechten Entsorgung.

 

Gesetzesänderung ab Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 tritt eine Änderung der gesetzlichen Regelungen in Kraft: Dann sind alle Verkaufsstellen von Einweg-E-Zigaretten verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen.

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